Privatpraxis für Psychotherapie in Hamburg
Meine Praxis ist eine Privatpraxis für Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler*innen.
Eine direkte Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen ist leider nicht möglich.
Private Krankenversicherung
Wenn Sie privat versichert sind, ist eine Kostenübernahme durch Ihre private Krankenversicherung in der Regel möglich. Der genaue Umfang der Erstattung hängt von Ihrem individuellen Tarif ab. Bitte klären Sie vor Beginn der Therapie, welche Leistungen übernommen werden und welche Formalitäten gegebenenfalls erforderlich sind.
Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Sie erhalten in der Regel monatlich eine Rechnung, die Sie zunächst selbst begleichen und anschließend bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen können.
Gesetzliche Krankenversicherung / Kostenerstattung
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, kann eine Behandlung in meiner Privatpraxis unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens möglich sein. Voraussetzung ist in der Regel, dass Sie trotz intensiver Suche keinen zeitnahen Therapieplatz bei einer Therapeutin oder einem Therapeuten mit Kassensitz erhalten konnten.
Das Kostenerstattungsverfahren ist mit organisatorischem Aufwand verbunden und die Entscheidung über eine Kostenübernahme liegt bei Ihrer Krankenkasse. Gerne unterstütze ich Sie bei den notwendigen Schritten und der Antragstellung.
Weitere Informationen zum Ablauf des Kostenerstattungsverfahrens finden Sie hier:
Beihilfeberechtigte
Wenn Sie beihilfeberechtigt sind, übernimmt die Beihilfestelle die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung in der Regel anteilig. Die verbleibenden Kosten werden häufig von Ihrer privaten Krankenversicherung getragen, sofern ein entsprechender Antrag gestellt wurde.
Bitte informieren Sie sich möglichst vor dem ersten Termin bei Ihrer Beihilfestelle und Ihrer privaten Krankenversicherung über den Umfang der Kostenübernahme sowie über notwendige Formalitäten. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Selbstzahler*innen
Sie können mein Angebot auch als Selbstzahler*in in Anspruch nehmen – unabhängig davon, ob bereits eine Diagnose vorliegt oder ob Sie Ihre Krankenkasse nicht einbeziehen möchten. Die Abrechnung erfolgt auch hier nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).